Porsche Automobil Holding SE: Längere Dauer der Ermittlungsverfahren - Auswirkung auf den Zeitplan der geplanten Verschmelzung auf VW und auf die Verschmelzungswahrscheinlichkeit
Porsche Automobil Holding SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Firmenzusammenschluss
23.02.2011 21:58
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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gestern mitgeteilt, dass die
Ermittlungsverfahren gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder der Porsche
SE, u.a. wegen des Verdachts der Marktmanipulation, länger dauern als
geplant. Mit dem Abschluss der Ermittlungsverfahren ist voraussichtlich
frühestens zu Beginn des Jahres 2012 zu rechnen. Der Ausgang der
Ermittlungsverfahren hat Bedeutung für die zum Zwecke der Verschmelzung der
Porsche SE auf die Volkswagen AG vorzunehmende Bewertung der gegen die
Porsche SE wegen angeblicher Marktmanipulation geltend gemachten
Schadensersatzansprüche.
Die in der Grundlagenvereinbarung vorgesehenen rechtlichen und steuerlichen
Prüfungen der Verschmelzung der Porsche SE auf die Volkswagen AG werden
sich dadurch voraussichtlich verzögern. Damit verringert sich aus Sicht des
Vorstands auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Verschmelzung noch im
Zeitplan der Grundlagenvereinbarung gelingen wird, d.h. die erforderlichen
Hauptversammlungsbeschlüsse zur Verschmelzung noch in 2011 gefasst werden,
von bisher 70 Prozent auf 50 Prozent. Dies hat entsprechende Auswirkungen
auf die Bewertung der Put- und Call-Optionen der Porsche SE bzw. der
Volkswagen AG in Bezug auf die (über einen Treuhänder) gehaltene mittelbare
50,1%-Beteiligung der Porsche SE an der Porsche AG im Konzernabschluss der
Porsche SE.
Kommt es zu wesentlichen Verzögerungen des Verschmelzungsprozesses
gegenüber dem Zeitplan der Grundlagenvereinbarung, sinkt nach Einschätzung
des Vorstands der Porsche SE auch die Wahrscheinlichkeit eines Gelingens
der Verschmelzung insgesamt.
Der Vorstand der Porsche SE geht derzeit dennoch davon aus, dass ein
erfolgreicher Abschluss der o.g. Prüfungen so rechtzeitig möglich ist, dass
die Verschmelzung, ggf. auch noch nach 2011, gelingen kann.
23.02.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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