Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex mit Wirkung zum 20. März 2020 hat der Aufsichtsrat ein neues Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE beschlossen. Dieses Vergütungssystem wurde der Hauptversammlung am 23. Juli 2021 unter Tagesordnungspunkt 6 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands mit einer Mehrheit von 100% der gültigen abgegebenen Stimmen gebilligt.
Das weiterentwickelte Vergütungssystem wurde der Hauptversammlung am 11. Juni 2024 unter Tagesordnungspunkt 8 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das weiterentwickelte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands mit einer Mehrheit von 100% der gültigen abgegebenen Stimmen gebilligt.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE ist in § 13 der Satzung der Gesellschaft konkret festgesetzt. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde der Hauptversammlung am 23. Juli 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit einer Mehrheit von 100% der gültigen abgegebenen Stimmen bestätigt.