Stuttgart, 30. September 2022. Das Oberlandesgericht Celle hat heute in einem Kapitalanleger-Musterverfahren entschieden, dass die von der Klägerseite gegen die Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE), Stuttgart, begehrten Feststellungen im Zusammenhang mit dem Aufbau der Beteiligung an der Volkswagen AG nicht zu treffen sind. In den sechs auf das Musterverfahren ausgesetzten Ausgangsverfahren machen 40 Kläger, zumeist US-amerikanische Hedgefonds, Schadensersatzansprüche in Höhe von rund 5,4 Milliarden Euro (zzgl. Zinsen) wegen angeblicher Marktmanipulation und angeblicher unzutreffender Kapitalmarktinformation im Rahmen des Aufbaus der Beteiligung an der Volkswagen AG geltend. Zum Teil werden die Ansprüche auch auf angebliche kartellrechtliche Anspruchsgrundlagen gestützt. Das Gericht erläuterte bei der Verkündung des Musterentscheids, dass die Verlautbarungen der Porsche SE im Jahr 2008 zum Aufbau ihrer Beteiligung an der Volkswagen AG nicht zu beanstanden sind. Eine Haftung der Porsche SE komme unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen den heute verkündeten Musterentscheid ist eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof möglich.
Die Porsche SE begrüßt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle und sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, wonach die Klagen in den ausgesetzten Ausgangsverfahren unbegründet sind.