Stuttgart, 29. März 2023. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat heute in einem Kapitalanleger-Musterverfahren zur sogenannten Dieselthematik entschieden, dass die von der Klägerseite gegen die Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE), Stuttgart, begehrten Feststellungen ganz überwiegend nicht zu treffen sind. Das Gericht begründete die Zurückweisung der klägerischen Feststellungsziele bei der Verkündung des Musterentscheids im Wesentlichen damit, dass Wissen über die Vorgänge bei der Volkswagen AG der Porsche SE nicht zugerechnet werden kann. An die Feststellungen eines rechtskräftigen Musterentscheids sind die Gerichte der ausgesetzten Ausgangsverfahren gebunden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen den heute verkündeten Musterentscheid ist eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof möglich.
Die Porsche SE begrüßt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart und sieht sich in ihrer Rechtsauffassung weitgehend bestätigt. In der nun erfolgten Bewertung zentraler Fragestellungen zur Wissenszurechnung durch das Oberlandesgericht Stuttgart sieht die Porsche SE eine deutliche Bestätigung für ihre Auffassung, dass die gegen sie geltend gemachten angeblichen Ansprüche im Zusammenhang mit der Dieselthematik unbegründet sind.
Die im Zusammenhang mit der Dieselthematik gegen die Porsche SE am Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart sowie am Landgericht Braunschweig geltend gemachten angeblichen Schadensersatzforderungen belaufen sich auf eine Gesamtsumme von rund 929 Millionen Euro. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte zuletzt einer Berufung der Porsche SE stattgegeben und eine Klage wegen angeblicher Ansprüche in Höhe von rund 158 Millionen Euro rechtskräftig abgewiesen.