Stuttgart, 12. April 2022. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat der Berufung der Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE), Stuttgart, gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart stattgegeben und die Berufung von zwei amerikanischen Hedgefonds vollumfänglich abgewiesen. Die Kläger hatten Ersatzansprüche in Höhe von 158 Millionen Euro gegen die Porsche SE wegen angeblich pflichtwidrig unterlassener Kapitalmarktinformation im Zusammenhang mit der Dieselthematik gefordert. Im Oktober 2018 hatte das Landgericht Stuttgart den Klägern rund 43,8 Millionen Euro zugesprochen und die Klage im Übrigen abgewiesen. Gegen das Urteil hatten die Kläger und die Porsche SE Berufung eingelegt. Die Porsche SE begrüßt die Entscheidung des Gerichts.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat keine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde ist jedoch möglich.