Stuttgart, 29. September 2008. Die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, begrüßt die Entscheidung des Registergerichts Braunschweig, die vom VW-Aufsichtsrat beschlossene Satzungsänderung nicht in das Handelsregister einzutragen. Das Kontrollgremium des Volkswagen-Konzerns hatte in seiner Sitzung am 12. September 2008 mehrheitlich einem Antrag von Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff zugestimmt, durch den nur das Entsenderecht und das Höchststimmrecht in der Satzung gestrichen werden, die Sperrminorität von 20 Prozent dagegen unangetastet bleiben sollte. Die Eintragung in das Handelsregister ist Voraussetzung für das Wirksamwerden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass für eine solche Satzungsänderung ausschließlich die VW-Hauptversammlung zuständig ist.
Mit der Ablehnung ist der Versuch des Landes Niedersachsen gescheitert, die gerichtliche Klärung des Sachverhalts zu umgehen. Der Antrag des Landes auf Änderung der VW-Satzung war bereits von der Volkswagen-Hauptversammlung am 24. April 2008 abgelehnt worden. In diesem Zusammenhang sind Anfechtungsklagen eingereicht worden. Der erste Verhandlungstermin wird voraussichtlich der
6. November 2008 sein.
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