Porsche bietet nur den gesetzlich geforderten Mindestpreis

Pflichtangebot für VW-Tochter Audi vorgelegt

Stuttgart, 29. September 2008. Die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, legt an diesem Montag, 29. September, das angekündigte Pflichtangebot für die Volkswagen-Tochter Audi AG, Ingolstadt, vor. Die Porsche SE ist zu diesem Schritt gesetzlich gezwungen, nachdem ihre Beteiligung an der Volkswagen AG am 
16. September 2008 die Höhe von 35,14 Prozent und damit eine faktische Hauptversammlungsmehrheit erreicht hat. Allerdings sieht Porsche Audi als integralen Bestandteil des Volkswagen-Konzerns und hat nicht die Absicht, Audi herauszulösen.

Vor diesem Hintergrund wird den Audi-Aktionären lediglich der gesetzlich vorgeschriebene Mindestpreis geboten. Er beläuft sich auf 485,83 Euro und errechnet sich aus dem gewichteten Drei-Monats-
Durchschnittskurs der Audi-Aktie vor Bekanntgabe der Anteilsaufstockung bei VW am 16. September. Die Annahmefrist für das Pflichtangebot ist auf die kürzeste gesetzlich zulässige Laufzeit von vier Wochen begrenzt und endet am 27. Oktober 2008. Volkswagen hat bereits erklärt, das Angebot für seine 
99,14 Prozent Audi-Aktien nicht anzunehmen. Praktisch verbleibt somit für das Pflichtangebot nur ein Streubesitz von 0,86 Prozent, was rund 370.000 Audi-Aktien und einem Gesamtwert von etwa 
180 Millionen Euro entspricht.

Porsche beabsichtigt nicht, Audi-Aktien außerhalb des Pflichtangebots zu erwerben und hat der Volkswagen AG angeboten, ihr die im Rahmen des Pflichtangebots angedienten Aktien weiterzuverkaufen. Die Unterlagen für das Pflichtangebot sind ab sofort auf der Internetseite der Porsche SE unter www.porsche-se.com zu finden.

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