Stuttgart, 26. August 2014. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, das Hauptverfahren gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder der Porsche Automobil Holding SE („Porsche SE“) zu eröffnen. Zuvor hatte das Landgericht Stuttgart die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Gegen diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt.
Die Porsche SE hat auf Grundlage der ihr vorliegenden Erkenntnisse immer die Auffassung vertreten, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen die beiden ehemaligen Vorstandsmitglieder nicht berechtigt sind. Das Unternehmen begrüßt es aber, dass nun, fünf Jahre nach den ersten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die gerichtliche Aufarbeitung in diesem Verfahren beginnt und die Angeklagten die Vorwürfe ausräumen können. Die Porsche SE selbst ist nicht verfahrensbeteiligt und hat keine Akteneinsicht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Vorstandsvorsitzenden Dr. Wendelin Wiedeking sowie dem ehemaligen Finanzvorstand Holger Härter informationsgestützte Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb der Porsche SE an der Volkswagen AG im Jahr 2008 vor. Die weiteren erhobenen Vorwürfe der Untreue, der handelsgestützten Marktmanipulation und des Verstoßes gegen Bestimmungen zur Ad-hoc-Publizitätspflicht hatte die Staatsanwaltschaft bereits zu einem früheren Zeitpunkt fallen gelassen.
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