Stuttgart, 12. Januar 2016. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat heute die Berufung eines Privatanlegers gegen ein Urteil des Landgerichts Braunschweig zurückgewiesen. Darin hatte das Landgericht eine Schadensersatzklage gegen die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart ("Porsche SE"), abgewiesen. Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig wird die Rechtsauffassung der Porsche SE erneut bestätigt, nachdem bereits das Oberlandesgericht Stuttgart im März 2015 eine vergleichbare Klage abgewiesen hat. Im aktuellen Fall hatte der Kläger angebliche Schadensersatzansprüche von rund 132.000 Euro wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend gemacht (Aktenzeichen 7 U 59/14) und war gegen die erstinstanzliche Klageabweisung durch das Landgericht Braunschweig in Berufung gegangen. Die Porsche SE begrüßt das Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist nicht zugelassen.
Diese Entscheidung ist bereits das zweite Urteil einer Berufungsinstanz zu Gunsten der Porsche SE. Insgesamt sind die Kläger damit bereits zum sechsten Mal in Folge mit ihren Vorwürfen gegen die Porsche SE vor Gericht gescheitert. Bisher hat keines der angerufenen Gerichte die Rechtsauffassung der Kläger geteilt.