Porsche Automobil Holding SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Porsche Automobil Holding SE
13.09.2013 15:42
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilungen der folgenden
Gesellschaften (die 'Mitteilenden' und jeweils eine 'Mitteilende')
1. Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald, Deutschland,
2. Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald, Deutschland,
3. Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg, Österreich, sowie
4. Ahorner Holding GmbH, Salzburg, Österreich,
deren Stimmrechtsanteil an der Emittentin am 11. September 2013 jeweils die
Stimmrechtsschwelle von 75% überschritten hat,
wurde uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 12. September 2013 Folgendes
mitgeteilt:
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von
Aktien durch die Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige
Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien Dritter, mit denen die Mitteilende
zu 1. - ein Tochterunternehmen der Mitteilenden zu 2. bis 4. - ihr
Verhalten in Bezug auf die Emittentin abstimmt (§ 22 Abs. 2 WpHG).
1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung
strategischer Ziele.
b) Die Mitteilende zu 1. beabsichtigt, im Rahmen einer familieninternen
Umstrukturierung innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte
unmittelbar zu erlangen. Die Mitteilenden zu 2. bis 4. beabsichtigen, im
Rahmen einer familieninternen Umstrukturierung innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte durch Zurechnung zu erlangen.
c) Die Mitteilenden streben derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung
von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an;
ausgenommen hiervon ist die Ausübung von Stimmrechten in der
Hauptversammlung der Emittentin (sowie die Abstimmung hierüber) durch die
Mitteilende zu 1. im Rahmen der jeweils anstehenden Aufsichtsratswahlen.
d) Die Mitteilenden streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
2) Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von
Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur
Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.
13.09.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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70435 Stuttgart
Deutschland
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